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Informationen zum Verbot von 1T-LSD

Foto einer Bundesratssitzung

Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2024

Das Verbot kommt ab Mitte Juni 2024!

Im aktuellen Entwurf der Tagesordnung zur Bundesratssitzung am 14.06.2024 wird über eine Änderung des NpSG gesprochen. Mit einem Verbot der Substanz war auf kurz oder lang zu rechnen.

Wir wollen dir hier einen kurzen und aktuellen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen geben.

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Wie wird 1T-LSD verboten?

Damit eine Substanz in Deutschland verboten werden kann, muss diese zunächst durch ein Gesetz wie das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) oder NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) erfasst werden. Gesetzesänderungen werden durch den Bundesrat auf den Plenarsitzungen entschieden. Zweieinhalb Wochen vor jeder Plenarsitzung wird der erste Entwurf der Tagesordnung veröffentlicht (bundesrat.de),
10 Tage vorher erscheint dann eine Agenda mit festgelegten Tagesordnungspunkten. Nachträge dazu sind noch bis zum Beginn der Plenarsitzung möglich, aber was Veränderungen am NpSG betrifft unserer Erfahrung nach unwahrscheinlich.

Wann ist der nächstmögliche Verbotstermin?

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist am 14.06.2024, dort wird laut aktueller Tagesordnung über eine Anpassung des NpSG abgestimmt.

1T-LSD wird also nur noch eine kurz Zeit legal bleiben.

Die gute Nachricht: Bis zum Inkrafttreten des Verbots sind wir weiterhin für dich da.
Du kannst wie gewohnt online bestellen oder bei uns im Büro vorbeikommen – nur solange der Vorrat reicht!

Wird es eine Nachfolgersubstanz geben?

Bei unserem Hersteller läuft alles auf Hochtouren. Zum Produktionsstart einer neuen Substanz können wir derzeit jedoch noch nichts sagen.

Wenn du sicherstellen möchtest, dass Du für den Sommer gut versorgt bist, bestelle vor dem Verbot!

Wie sieht es mit dem Besitz von 1T-LSD nach einem Verbot aus?

Der Besitz von Substanzen, welche unter das NpSG fallen, ist zwar illegal, wird aber i.d.R. nicht strafrechtlich verfolgt.

Hier geht es zum aktuellen NpSG: https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/NpSG.pdf

Um den eigenen persönlichen Vorrat, gelagert in den eigenen vier Wänden, brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen. Da der Besitz nicht unter Strafe gestellt ist und so auch nicht im Gesetz geregelt ist, wird es keine „Hausdurchsuchungen“ allein aufgrund von 1T-LSD geben!

Die Erfahrungen aus den letzten Verboten haben gezeigt, dass es keine Tätigkeiten seitens der Polizeibehörden gab. Wir als Shop stellen den Online-Verkauf etwa eine Woche vor dem Verbot ein. Somit stellen wir sicher, dass der gesamte Kaufprozess vor dem Verbot abgeschlossen ist.

Dein zuverlässiger Partner für das legale 1S-LSD

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