In diesem Artikel erfährst du:
- Den aktuellen Stand zur 1S-LSD Gesetzeslage
- Wann das 1S-LSD Verbot voraussichtlich kommt
- Welche Produkte wir bereits eingestellt haben
- Wie lange 1S-LSD noch legal erhältlich ist
- Was nach dem Verbot geplant ist
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Kurzupdate (Stand: Oktober 2025)
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26.09.2025: Der Bundesrat erstellt einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und regt an, die LSD-Derivate-Regelung zu erweitern, um Umgehungen (z. B. 1S-LSD) zu verhindern. Quelle: Bundesrat
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Gegenäußerung der Bundesregierung (01.10.2025): Die Bundesregierung lehnt diese „weite“ Formulierung ab (Bestimmtheitsgebot) und kündigt stattdessen ein paralleles Verordnungsverfahren an, das u. a. 1-S-LSD in die Anlage des NpSG aufnehmen soll. Quelle: DServer Bundestag
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17.10.2025: Die NpSG-Anpassung steht aktuell nicht auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung. Nächster möglicher Termin für ein Verbot ist die Sitzung am 21.11.2025. (Die finale Tagesordnung erscheint kurz vorher; Nachträge sind möglich.) Quelle: Bundesrat
Was ist zuletzt passiert
Am 13. Mai 2025 hat der Sachverständigenausschuss des BfArM getagt und einen Referentenentwurf zur nächsten NpSG-Anpassung erstellt. Darin wird klar: 1S-LSD soll verboten werden.
Mitte September wurden dann kurzfristig Unterlagen für die Bundesratssitzung am 26.09.25 nachgereicht. Viele gingen zunächst von einem schnellen, umfassenden Verbot auch von 1S-LSD aus. In ihrer überraschenden Gegenäußerung betont die Bundesregierung den im Grundgesetz verankerten Bestimmtheitsgrundsatz und weist den Vorschlag des Bundesrats zurück, die LSD-Gruppe mit sehr weitem Wortlaut zu fassen; stattdessen will sie per Verordnung neue Stoffe (inkl. 1-S-LSD) gezielt in die Anlage aufnehmen. Quelle: DServer Bundestag
Kommt das 1S-LSD-Verbot trotzdem?
Wahrscheinlich ja, aber später: Da die Bundesregierung den Weg über eine Verordnung wählt, kann 1S-LSD nachgezogen werden – nur nicht über die vom Bundesrat vorgeschlagene breite Formulierung. Da die NpSG-Anpassung nicht auf der Tagesordnung für den 17.10. steht, ist der früheste realistische Zeitpunkt die Bundesratssitzung am 21.11.2025 (mit dem üblichen Vorlauf: Veröffentlichung, Inkrafttreten kurz danach). Beachte: Nachträge zur Tagesordnung sind grundsätzlich möglich. Quelle: Bundesrat
Voraussichtlich wird die 1S-LSD-Gesetzeslage in Deutschland weiter verschärft werden.
2. Produkte, die nicht mehr hergestellt werden
Eingestellt:
- 20 µg Microblotter
- 250 µg Extra-Blotter
- Liquids
Noch erhältlich bis zum Verbot:
3. Restbestände und Lagerreichweite
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- Produktion von 1S-LSD durch Lizard Labs seit Ende 2024 eingestellt
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- Verkauf aktuell nur aus Restbeständen
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- Vorräte reichen voraussichtlich bis zur Anpassung des NpSG
- Vorräte reichen voraussichtlich bis zur Anpassung des NpSG
4. Wie geht es nach dem 1S-LSD Verbot weiter?
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- Gespräche mit Chemikerinnen und Chemikern laufen
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- Ziel: Entwicklung neuer, legaler Derivate
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- Offizielle Ankündigung folgt → Updates über den Newsletter und in unserem Telegram-Kanal
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