In diesem Artikel erfährst du:
- den finalen Stand zur 1S-LSD Gesetzeslage in Deutschland
- wann das Verbot beschlossen wurde und seit wann es gilt
- was rund um Verfügbarkeit und Bestellungen passiert ist
- wie es nach 1S-LSD weitergeht (inkl. kurzer Info zu 1Fe-LSD)
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Kurzupdate
Der Bundesrat hat am 21.11.2025 die „Sechste Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)” beschlossen.
Die steht auf der Liste.
Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Verordnung am 02.12.2025 in Kraft getreten.
Damit ist 1S-LSD nun von der Anlage des NpSG erfasst. Das NpSG verbietet den Umgang mit erfassten Stoffen; die strafrechtlichen Konsequenzen zielen dabei insbesondere auf Handlungen ab, die auf Weitergabe ausgerichtet sind (z. B. Handeltreiben/Inverkehrbringen).
Was ist passiert?
Am 13. Mai 2025 hat der Sachverständigenausschuss des BfArM getagt und einen Referentenentwurf zur nächsten NpSG-Anpassung erstellt. Darin wurde klar: 1S-LSD soll verboten werden.
Im September folgte die überraschende Wendung: Kurz vor der Bundesratssitzung am 26.09.2025 wurde ein nachgereichter Antrag für ein Generalverbot eingebracht, der alle künftig möglichen Derivate verbieten sollte.
Doch die Bundesregierung lehnte in ihrer Gegenäußerung überraschend den Vorschlag des Bundesrats ab und berief sich auf den Bestimmtheitsgrundsatz – also darauf, dass Gesetze klar und eindeutig formuliert sein müssen.
Stattdessen kündigte sie an, 1S-LSD über eine separate Verordnung gezielt in die Anlage des NpSG aufzunehmen.
Diese Verordnung wurde am 21.11.2025 beschlossen und ist seit 02.12.2025 rechtskräftig.
Damit endet die rechtliche Verfügbarkeit von 1S-LSD in Deutschland.
Was ist bei uns rund um das Inkrafttreten passiert?
Da sich das Verbot über Monate abgezeichnet hatte, waren wir vorbereitet:
- Wir haben unseren 1S-LSD Bestand vor dem Stichtag kontrolliert auslaufen lassen.
- 1S-LSD ist nicht mehr bei uns erhältlich.
- Bestellungen, die vor dem Ausverkauf bezahlt wurden, haben wir ordnungsgemäß abgewickelt.
- Bestellungen, die nach Inkrafttreten nicht mehr hätten ausgeliefert werden dürfen, wurden storniert und erstattet.
Wie geht es nach dem 1S-LSD Verbot weiter?
Nachdem klar wurde, dass das geplante Generalklassenverbot nicht kommt, haben wir die Arbeit an neuen, legalen Derivaten wieder aufgenommen.
Kurzes Update: Es ist inzwischen ein neues Derivat erhältlich: 1Fe-LSD.
Da dieser Artikel sich primär um das 1S-LSD Verbot dreht, findest du die Details zu 1Fe-LSD direkt in den entsprechenden Produktseiten/Kategorien:
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