In diesem Artikel erfährst du:
- Den aktuellen Stand zur 1S-LSD Gesetzeslage
- Wann das 1S-LSD Verbot voraussichtlich kommt
- Welche Produkte wir bereits eingestellt haben
- Wie lange 1S-LSD noch legal erhältlich ist
- Was nach dem Verbot geplant ist
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Kurzupdate (Stand: 4. November 2025)
Am 4. November 2025 wurden die Tagesordnungspunkte für die Bundesratssitzung am 21. November 2025 veröffentlicht – und diesmal ist es offiziell:
Die „Sechste Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)” steht auf der Liste.
In dieser Verordnung wird 1S-LSD ausdrücklich benannt.
Da vergleichbare Verbotsverordnungen in den vergangenen Jahren ausnahmslos beschlossen wurden, ist davon auszugehen, dass am 21. November 2025 das Verbot von 1S-LSD beschlossen wird.
Wenige Tage danach tritt die Verordnung dann in Kraft.
Was ist zuletzt passiert
Am 13. Mai 2025 hat der Sachverständigenausschuss des BfArM getagt und einen Referentenentwurf zur nächsten NpSG-Anpassung erstellt. Darin wird klar: 1S-LSD soll verboten werden.
Im September folgte die überraschende Wendung: Kurz vor der Bundesratssitzung am 26.09.2025 wurde ein nachgereichter Antrag für ein Generalverbot eingebracht, der alle künftig möglichen Derivate verbieten sollte.
Doch die Bundesregierung lehnte in ihrer Gegenäußerung überraschend den Vorschlag des Bundesrats ab und berief sich auf den Bestimmtheitsgrundsatz – also darauf, dass Gesetze klar und eindeutig formuliert sein müssen.
Stattdessen kündigte sie an, 1S-LSD über eine separate Verordnung gezielt in die Anlage des NpSG aufzunehmen.
Diese Verordnung ist nun genau die, die am 21. November abgestimmt wird.
Kommt das 1S-LSD-Verbot trotzdem?
Ja – so gut wie sicher.
Mit der Aufnahme der „Sechsten Änderungsverordnung“ in die Tagesordnung ist der Verbotsprozess offiziell eingeleitet.
Da alle bisherigen NpSG-Änderungsverordnungen ohne Gegenstimme beschlossen wurden, gilt ein positives Votum des Bundesrats als sehr wahrscheinlich.
Das bedeutet konkret:
- 21.11.2025: Abstimmung im Bundesrat
- Ende November: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
- Wenige Tage danach: Inkrafttreten und damit Verbot von 1S-LSD in Deutschland
Was passiert bis dahin?
Aktuell haben wir genug Ware auf Lager, um auch die steigende Nachfrage abzudecken.
Wir bemühen uns, mit dem Bestand so nah wie möglich an das Verbot heranzukommen, werden aber – um auf der sicheren Seite zu bleiben –
den Verkauf einige Tage vor dem offiziellen Verbot einstellen.
Der Bestand wird ab der Woche des 21.11. langsam auslaufen.
Das heißt: First come, first serve.
Wenn du sicherstellen möchtest, deine gewünschte Menge an 1S-LSD zu erhalten,
bestelle am besten so früh wie möglich.
2. Produkte, die nicht mehr hergestellt werden
Eingestellt:
- 20 µg Microblotter
- 250 µg Extra-Blotter
- Liquids
Noch erhältlich (solange der Vorrat reicht):
3. Restbestände und Lagerreichweite
Die Produktion von 1S-LSD durch Lizard Labs wurde bereits Ende 2024 eingestellt.
Der Verkauf erfolgt daher ausschließlich aus Restbeständen,
die nach aktuellem Stand bis zum Inkrafttreten des Verbots reichen dürften.
4. Wie geht es nach dem 1S-LSD Verbot weiter?
In den kommenden Wochen konzentrieren wir uns vollständig darauf,
alle Bestellungen rechtzeitig auszuliefern und den Verkauf geordnet einzustellen.
Parallel arbeiten wir weiter an einer Lösung für die Zeit nach 1S-LSD.
Nachdem klar wurde, dass das geplante Generalklassenverbot nicht kommt,
haben wir die Arbeit an neuen, legalen Alternativen und Derivaten wieder aufgenommen.
Noch gibt es keine guten Neuigkeiten, sollte sich das ändern erfährst du es über den Newsletter und in unserem Telegram-Kanal zuerst.
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